Am 14. Mai 2024 gab es bedeutende rechtliche Veränderungen für Betreiber von Websites, Onlineshops und digitalen Plattformen. Das Telemediengesetz (TMG) wurde offiziell außer Kraft gesetzt und durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Gleichzeitig wurde das bisherige Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt und angepasst.
Diese Änderungen betreffen zentrale Elemente wie Impressum, Datenschutzerklärungen und Cookie-Banner – und zwar in Details, die unbedingt geprüft und aktualisiert werden müssen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Das DDG löst das Telemediengesetz (TMG) ab und übernimmt dessen Vorgaben zur Impressumspflicht in § 5 DDG. Der zentrale Unterschied liegt in der Begrifflichkeit: Der bisherige Begriff „Telemediendienst“ wurde durch „digitale Dienste“ ersetzt. Die Impressumspflicht selbst bleibt inhaltlich unverändert, doch der Verweis im Impressum muss aktualisiert werden, um rechtliche Fehler zu vermeiden.
Die wichtigsten Neuerungen des DDG:
Begriff „digitale Dienste“:Dieser ersetzt den Begriff „Telemediendienste“. Es handelt sich um eine sprachliche Modernisierung, die auch in anderen Bereichen des DDG und des TDDDG übernommen wird.
Impressumspflicht nach § 5 DDG:Das Gesetz verpflichtet Website-Betreiber, den Verweis im Impressum anzupassen. Statt „§ 5 TMG“ sollte dort nun „§ 5 DDG“ stehen. Auch wenn die Inhalte gleich geblieben sind, kann ein Verweis auf ein nicht mehr existierendes Gesetz rechtlich problematisch sein.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. In Datenschutztexten wie Cookie-Bannern und Datenschutzerklärungen muss dies berücksichtigt werden.
Wichtige Aspekte des TDDDG:
Die Umstellung der Gesetzesgrundlage ist kein rein formaler Akt, sondern erfordert eine genaue Überprüfung Ihrer Website.
Überprüfen Sie unbedingt folgende Punkte:
Als erfahrene E-Commerce-Agentur stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei allen notwendigen Anpassungen:
Cookie-Banner-Optimierung: Wir sorgen dafür, dass Ihr Cookie-Banner den Vorgaben des § 25 TDDDG entspricht.
Impressum-Check: Wir prüfen und aktualisieren Ihr Impressum nach den Vorgaben des § 5 DDG.
Anpassung der Datenschutzerklärung: Wir ändern die Gesetzesverweise und aktualisieren Ihre Texte, um Abmahnungen zu vermeiden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach direkt Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns Ihre Website gemeinsam zukunftssicher gestalten!
Experte für Webdesign und Rechtstexte